Mehrehen berechtigen nicht zum Familiennachzug

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Landrat Oliver Stolz schaltet sich persönlich in die Diskussion im und über den Kreis Pinneberg ein und bezieht deutlich Position:

„Mehrehen sind in Deutschland verboten und aus einer solchen im Ausland geschlossenen Ehe können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden“  stellt er klar.


„Es muss unser Bemühen sein, dieser Eheform auch künftig in unserer Gesellschaft keinen Raum zu geben – im Gegenteil, unsere Integrationsarbeit muss auch weiterhin das Ziel verfolgen, die Situation und das Rollenbild der geflüchteten Frauen zu stärken. Wir haben allerdings keinen Einfluss auf im Ausland geschlossene Lebensbündnisse. Fragen des Wohlergehens von Kindern werden wir prüfen und werden wir respektieren. Den zu uns geflüchteten Menschen bieten wir Sicherheit und in vorbildlicher Hinsicht die Aufnahme in unsere Gesellschaft“ so Stolz weiter und äußert sich zur Sachlage:

Nach ersten Anfragen aus dem politischen Raum wurde seitens der Kreisverwaltung die Auskunft gegeben, dass auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes Familienzusammenführungen in sehr eng begrenzten Härtefällen stattfinden können.

In der Zwischenzeit sind zwei konkrete Fälle von Familien bekannt geworden, die in Mehrehe im Kreis Pinneberg leben. Diesen Sachverhalt kann ich bestätigen.“

Irrtümlich wurde mitgeteilt, dass diese Fälle durch eine sogenannte Familienzusammenführung auf Grundlage einer Härtefallentscheidung mit dem Einverständnis der Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg entstanden sind.

Tatsächlich ist es vielmehr so:

Im ersten Fall ist im Mai 2015 der bereits volljährige Sohn einer syrischen Familie mit drei kleineren Geschwistern zur Asylantragstellung eingereist und erhielt Flüchtlingsstatus. Im August 2015 ist die Erstehefrau allein mit zwei weiteren Kindern zur Asylantragstellung eingereist und wurde ebenfalls als Flüchtling anerkannt. Im Dezember 2015 reiste dann der Ehemann mit der zweiten Ehefrau und zwei gemeinsamen weiteren Kindern ein. Dieser wurde im Februar 2016 auch dem Kreis Pinneberg zugewiesen und hat inzwischen subsidiären Schutzstatus im Asylverfahren erhalten. Somit ist der Familienvater mit zwei Ehefrauen und 8 Kindern in Deutschland.

Im zweiten Fall ist im Januar 2016 eine syrische Familie bestehend aus den Elternteilen und zwei (inzwischen drei) Kindern dem Kreis Pinneberg im Asylverfahren zugewiesen worden. Die Familie hat subsidiären Schutz erhalten. Die zweite Ehefrau wurde dem Kreis mit drei Kindern als sog. „Dublin Fall“ aus Griechenland im Februar 2017 über das Bundesamt zugewiesen, da sie in Griechenland ihren hier lebenden Ehemann angab.

Alle o.g. genannten Personen wurden je nach Verlauf der Einreise dem Kreis Pinneberg vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten in Neumünster zugewiesen und auf die Kommunen verteilt.

In der Vergangenheit hat sich die hiesige Ausländerbehörde zwar mehrfach auf Anfragen aus Botschaften zur Frage des Familiennachzuges in konkreten Fällen geäußert. Es ist aber kein Fall bekannt, dass aufgrund von Härtefallentscheidungen realisierte Zuzüge in den Kreis Pinneberg stattgefunden haben.

„Leider ist auch durch Presseauskünfte aus meinem Haus insofern ein falscher Eindruck entstanden, dass der Kreis Pinneberg hier positive Stellungnahmen für einen Familiennachzug abgegeben hat. Die aktuellen Fälle werfen aber ein Schlaglicht auf mögliche Problemlagen der Zukunft“ so Stolz abschließend.

 
Pressemitteilung vom 30.01.2018