Veröffentlichungen Pressemitteilungen Positiver Corona-Schnelltest - was nun?
Seit einigen Tagen entstehen an verschiedenen Standorten Schnellteststationen. Eine genaue Übersicht über die Teststationen wird es in Kürze über die Homepage des Landes geben. Selbsttests sind inzwischen in einigen Geschäften und in Apotheken erhältlich.
In dem Moment, in dem man von dem positiven Schnell- oder Selbsttest erfährt, muss man sich direkt zuhause isolieren/absondern.
Personen, die ein solches positives Testergebnis erhalten, müssen dieses Testergebnis unverzüglich durch einen PCR-Test in einem Testzentrum, einer Teststation oder bei einem Arzt bestätigen lassen. Nur dafür dürfen sie noch einmal ihr Zuhause verlassen. Beförderungsangebote des ÖPNV dürfen aber nicht mehr genutzt werden. Sofern kein PCR-Test gemacht wird, muss sich die betroffene Person 14 Tage absondern.
Die Anordnung zur Absonderung gilt so lange, bis sie vom Gesundheitsamt des Kreises Pinneberg wieder aufgehoben wird, spätestens jedoch nach 14 Tagen. Eine Verlängerung kann im Einzelfall möglich sein. Bei Kontaktpersonen richtet sich die Anordnung nach dem PCR-Ergebnis des Indexfalls (der anfangs be-stätigte COVID-Fall). Dafür hat der Kreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die bis zum 3. Mail gilt.
Medieninformation vom 20.03.2021
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