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Kreisfeuerwehrverband und Kreis Pinneberg schließen neuen Grundlagenvertrag


Offizielle Vertragsunterzeichnung am 15. August 2019

Der Kreis Pinneberg hat nach dem Brandschutzgesetz überörtliche Aufgaben im Brandschutz und zur Technischen Hilfe wahrzunehmen. Insbesondere hat er eine Feuerwehrtechnische Zentrale zur Unterbringung von Fahrzeugen und Geräten, Pflege und Prüfung von Geräten und Material und zur Durchführung von Lehrgängen einzurichten, zu unterhalten und auf dem neuesten Stand zu halten.

Die Kreisfeuerwehrverbände wirken an diesen Aufgaben mit und Ihnen kann die entsprechende Durchführung durch einen öffentlichen rechtlichen Vertrag übertragen werden, dies ist bereits in der Vergangenheit geschehen.

„Die Zusammenarbeit zwischen dem Kreisfeuerwehrverband und dem Kreis hat sich seit Jahrzehnten außerordentlich bewährt und war und ist stets geprägt durch großen Respekt, hohe gegenseitige Wertschätzung und eine faire Lastenverteilung“ würdigte Landrat Oliver Stolz die bisherige Zusammenarbeit.


Uwe Koltzau, Oliver Stolz, Thomas Grabau, Frank Homrich und Stefan Mohr freuen sich über den unterzeichneten Vertrag

Mit der Unterzeichnung am gestrigen Tage (16.8.2019) wurde das entsprechende Vertragswerk nun erneuert.

„Ich freue mich, dass wir jetzt einen rechtssicheren und zukunftsorientierten Vertrag unterzeichnen können“ so Kreiswehrführer Frank Homrich. „Aufgrund der Vielzahl von Veränderungen war es mit einer bloßen Vertragsanpassung nicht mehr getan, es war dringend eine zeitgemäße Struktur erforderlich“.


In dem Vertrag werden u.a. die Finanzen neu geregelt, Personalverantwortlichkeiten werden klargestellt (die Feuerwehrtechnischen Angestellten sind Mitarbeiter*innen des Kreises, werden fachlich aber durch den Kreisfeuerwehrverband betreut) und es wurden die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar definiert (z.B. wem gehört was, wer muss ggf. Ersatz beschaffen, wer zahlt die Verbrauchskosten usw.). Damit sind potentielle Reibungspunkte vor vorherein bedacht und weitgehend ausgeräumt.

„Die Beziehungen zwischen dem Kreisfeuerwehrverband und dem Kreis sind dabei komplex. Es geht hier nicht nur um die bloße Überlassung von Grundstück und Gebäuden und die hinreichende Ausstattung mit personellen Ressourcen, sondern auch um Themen wie Reinigung, Winterdienst, bauliche Unterhaltung, Energiekosten etc.“ führt der stellv. Kreisbrandmeister Stefan Mohr aus.

„Vor diesem Hintergrund war neben entsprechenden Vertragsverhandlungen auch eine relativ komplexe interne Abstimmung innerhalb der Kreisverwaltung von Nöten. Diese konnte jetzt mit einem für alle Beteiligten sehr zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen werden“ ergänzt Uwe Koltzau, Leiter des Fachdienstes Sicherheit und Verbraucherschutz des Kreises Pinneberg.

Mit dem Vertrag entstehen dem Kreis keine zusätzlichen Kosten. Die Kostenverteilung wird jetzt allerdings klarer. Aus diesem Grunde sind z. B. umfangreiche Inventarlisten auf Seiten des Kreises und des Kreisfeuerwehrverbandes erstellt worden, um sauber abgrenzen zu können, wer für welche Gerätschaften in Wartung und Ersatzbeschaffung zuständig ist. Genauso war es erforderlich, sich darüber im Klaren zu werden, welche Kosten wie von wem getragen werden.

Der Kreisfeuerwehrverband und der Kreis haben sich darauf geeinigt, diese Regelung rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft zu setzen. Dies ist vor dem Hintergrund der laufenden Abrechnung, insbesondere von Energie- und Verbrauchskosten sinnvoll und geboten.

Der Kreisfeuerwehrverband bezieht ein Teil seiner Finanzierung aus dem Kreishaushalt. Dieses wird sich durch den neuen Vertrag nicht verändern. Der neue Vertrag hat keinen Einfluss auf die Höhe dieser Finanzierung.

Thomas Grabau, Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung des Kreises Pinneberg bedankte sich für das Engagement von haupt- und ehrenamtlicher Feuerwehr. „Ihre Leistungen sind dem Kreistag bewusst, seien sie versichert - und ich denke ich darf hier fraktionsübergreifend sprechen - dass die Kreispolitik auch zukünftig die entsprechende politische Verantwortung wahrnehmen wird. Bereits im Februar haben wir dies gerne getan, der KT hatte dem Vertrag ja einstimmig zugestimmt“.

Im Anschluss hatte auch der Kreisfeuerwehrverband dem Vertragswerk zugestimmt.


Historie:

Der Kreisfeuerwehrverband und der Kreis hatten ihre Zusammenarbeit bereits in einem Vertrag von 1964 geregelt. Damals ging es im Wesentlichen um die Übergabe von Grundstücken und Gebäuden an den Kreisfeuerwehrverband.

Dieser ursprüngliche Vertrag wurde durch eine neue Vereinbarung aus dem Jahr 1996 modifiziert und abgelöst. In den nunmehr vergangenen mehr als 20 Jahren haben sich einerseits Rahmenbedingungen (z. B. das Brandschutzgesetz, aber auch relevante Tarifverträge usw.) geändert, andererseits mussten einige Regelungen des Vertrages konkretisiert werden.

Der Kreisfeuerwehrverband und der Kreis Pinneberg haben daraufhin Vertragsverhandlungen zur Anpassung und zur vollständigen Überarbeitung des Grundlagenvertrages aufgenommen. Diese Verhandlungen konnten nunmehr zu einem einvernehmlichen Ergebnis geführt werden.


 
 
Pressemitteilung vom 16.08.2019


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