Veröffentlichungen Pressemitteilungen Kreis Pinneberg/ Corona
In Uetersen wird die Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Bereich ausgeweitet. Da die Geschäfte wieder geöffnet haben, ist nun montags bis samstags zwischen 7:00 und 18:00 Uhr in der Fußgängerzone und im Bereich des Wochenmarktes sowie der Parkpalette eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bislang galt dieses nur für den Markttag.
Die Regelungen für die Innenstädte und Bahnhofsbereiche von Elmshorn, Halstenbek, Pinneberg, Tornesch und Wedel bleiben bestehen. Die Maßnahmen gelten bis zum 28. März.
Außerdem gelten vom 15. März bis 3. Mai angepasste Regelungen für positiv getestete Personen und Kontaktpersonen der Kategorie I:
müssen direkt nach Hause, sich in Quarantäne/Isolation begeben und beim Gesundheitsamt des Kreises melden, wenn sie davon Kenntnis haben.
Bei positivem PoC-Test ist das Testergebnis durch einen PCR-Test beim Hausarzt oder in einem Testzentrum bestätigen zu lassen.
Positive Antigenschnelltests („Selbsttests“), die von nicht geschultem Personal durchgeführt wurden, müssen in einem Testzentrum/Teststation durch einen PoC-Test (von geschultem Personal durchgeführten Antigenschnelltest) bestätigt werden. Für die Testbestätigungen darf das Zuhause jeweils noch einmal wieder verlassen werden. Es ist dann eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. ÖPNV darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Der Hin- und Rückweg müssen direkt erfolgen und dürfen nicht unterbrochen werden. Ist in dem zweiten Fall auch das PoC-Ergebnis positiv, muss dieses ebenfalls durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Die Meldung an das Gesundheitsamt geht über die E-Mail-Adresse: infektionsschutz@kreis-pinneberg.de oder telefonisch über das Bürgertelefon 04121/4502-5000. Für diese Personen gelten dann bestimmte Verhaltensmaßnahmen.
Die Regelungen für den Einsatz von Arbeitnehmer*innen in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben wurden bis zum 31. März verlängert.
Der Kreis hat dafür jeweils neue Allgemeinverfügungen erlassen.
Medieninformation vom 13.03.2021
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