Veröffentlichungen Pressemitteilungen Kreis Pinneberg/ Corona
Die Allgemeinverfügungen, die die Bereiche festlegen, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, und die für die Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen werden bis zum 7. März verlängert. Der Kreis passt somit die Geltungsdauer an die für Schleswig-Holstein ab Montag geltenden Vorschriften der Corona-Bekämpfungsverordnung an.
Die Regelungen für Grenzpendler nach Dänemark sind geändert worden. Beim Übertritt der deutsch-dänischen Grenze ist auf Verlangen ein maximal 72 Stunden altes negatives Testergebnis vorzuzeigen. Die Grundlage hierfür ist der Erlass für die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger, der am Wochenende durch die Landesregierung geändert wurde.
Die Allgemeinverfügungen des Kreises sind veröffentlicht unter: https://www.kreis-pinneberg.de/Coronavirus/Pressemitteilungen+und+Bekanntmachungen.html
Sie finden die aktuellen Fassungen aller Landesregelungen unter diesem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html
Medieninformation vom 21.02.2021
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