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Radschutzstreifen an der L 107 kommt nicht


Der Kreis Pinneberg hat im Juli 2020 die Radwegnutzungspflicht im Zuge der L 107 zwischen Prisdorf und Tornesch aufgehoben. Gleichzeitig wurde in Tornesch, zwischen Pinnauring und Kreyhorn, die Markierung eines beidseitigen Radschutzstreifens angeordnet; dieser sollte den auf der Fahrbahn Rad Fahrenden einen zusätzlichen Schutz bieten.

Diese Anordnung hat der Kreis heute widerrufen.


pedal-4158879_Markus Distelrath_pixabay

Bevor eine solche Anordnung getroffen wird, werden im Vorwege umfangreiche Abstimmungs- und Koordinierungsgespräche mit allen öffentlich-rechtlichen Beteiligten geführt. In diesem Fall sind erst bei der weiteren Umsetzungsplanung nach der Anordnung Umstände bekannt geworden, die zu der Änderung bzw. Aufhebung dieses Teil der Anordnung geführt haben.

Insbesondere verschiedene Wirtschaftstreibende hatten dargestellt, dass ihre Geschäftstätigkeit durch die einschränkende Wirkung des Schutzstreifens unverhältnismäßig erschwert bzw. eingeschränkt würde (dieser darf regelmäßig nicht überfahren werden, Parken darauf ist unzulässig). Außerdem würde der ruhende Verkehr in bestimmten Abschnitten der Esinger Straße in die Nebenstraßen verdrängt, auf Grund des z.T. hohen Parkdruckes würde vermutlich sogar rechtswidrig geparkt werden.


Nach intensiver Abwägung der bisherigen und neuen Aspekte besteht daher kein zwingender Grund, an dem Radschutzstreifen festzuhalten. Die Rad Fahrenden, die nicht die Fahrbahn nutzen wollen, können nämlich auf der gesamten Stecke den Gehweg mitnutzen - allerdings unter Beachtung des Vorrangs der zu Fuß Gehenden.

Finanzielle Auswirkungen hat diese Änderung der Anordnung nicht, da auch witterungsbedingt noch keine entsprechenden Maßnahmen beauftragt wurden.

 
Medieninformation vom 03.03.2021


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