Nonnengans an Geflügelpest verendet

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Das Friedrich-Loeffler-Institut hat einen weiteren Fall von Geflügelpest im Kreis Pinneberg bestätigt.

Es handelt sich um eine Nonnengans, die in Klein Offenseth-Sparrieshoop tot aufgefunden wurde. Bei dem Wildvogel wurde das hochpathogenes Aviäres Influenzavirus A Subtyp H5N8 nachgewiesen.

In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung Pinneberg darauf hin, dass weiterhin die Aufstallungspflicht für Geflügelhalter besteht.


Geflügelpest - keine Entspannung der Lage

Seit Ende Oktober 2020 tritt die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, "Geflügelpest", „Vogelgrippe“) der Subtypen H5N5 und H5N8 in Deutschland auf. Es wurden bis Mitte Januar dieses Jahres mittlerweile über 16.000 verendete Wildvögel im Bereich der schleswig-holsteinischen Westküste aufgefunden. Diese anzeigepflichtige Tierseuche stellt eine große Gefahr für Hausgeflügelbestände dar und führt vor allem bei Hühnern und Puten zu schwerwiegenden Erkrankungen mit hoher Todesrate.

Anfang November 2020 wurde der erste Fall von Geflügelpest auch im Nutztierbestand eines Betriebes in Nordfriesland festgestellt. Kurz danach wurde ein weiterer Ausbruch in einer Hausgeflügelhaltung im Kreis Segeberg gemeldet. Aufgrund dieser brisanten Lage und um die Geflügelbestände vor der meist tödlichen Seuche zu schützen, hat das Land Schleswig- Holstein die landesweite Stallpflicht eingeführt. Alle Kreise und kreisfreien Städte haben auf Grundlage einer lokalen Risikobewertung die Aufstallung von Geflügel angeordnet; auch die Veterinäraufsicht des Kreises Pinneberg erließ am 10.11.2020 eine Allgemeinverfügung mit Aufstallungsgebot für Geflügel und einem Ausstellungsverbot für Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten für das gesamte Kreisgebiet.

Seither hat sich die Lage nicht verbessert und für den Kreis Pinneberg besteht nach wie vor ein hohes Tierseuchenrisiko. Die Verbreitung beschränkt sich nicht mehr allein auf Zugvögel, immer häufiger werden auch heimische Greifvögel oder z.B. Möwen positiv auf die Geflügelpest befundet. Es wurden seither 14 tote Wildvögel im Kreisgebiet aufgefunden, bei denen das zuständige Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, eine Infektion mit der aviären Influenza H5N8 nachgewiesen hat. Diese Funde wurden freiwillig aus der Bevölkerung gemeldet, eine aktive Suche findet nicht statt. Es ist leider davon auszugehen, dass die Dunkelziffer erheblich höher liegt.

Es ist wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Hobby-Haltungen, so gut es geht vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Eine Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen (Hygienevorschriften) für Geflügelhaltungen des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig- Holstein (MELUND) trat am 12.11.2020 in Kraft. Zusätzlich hat das MELUND Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltungen (unter 1000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen zur Einhaltung der vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen erlassen.

Die Übertragung der Geflügelpest kann über die Luft erfolgen; viel häufiger passiert dies aber über direkten Kontakt mit infizierten Tieren und deren Kot oder durch Kontakt mit verunreinigten (viruskontaminierten) Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Schutzkleidung sowie Fahrzeugen.

Sollten Geflügelhaltungen dem Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht - des Kreises Pinneberg bislang nicht gemeldet worden sein, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Hierfür steht auf der Homepage des Kreises ein Formular Tierbestandsanzeige zur Verfügung.

Für Fragen ist das Bürgertelefon jeweils montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr erreichbar. Die Rufnummer lautet 04121/ 4502-2100.

 
Presssemitteilung vom 03.02.2021