Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Kreis schließt Vertrag mit Kreisjugendring


Kinder- und Jugendverbandsarbeit im Kreis Pinneberg

Der Kreis Pinneberg hat als öffentlicher Träger der Jugendhilfe die Verantwortung für alle Bereiche der Jugendhilfe und in diesem Zusammenhang auch für die bedarfsorientierte Kinder- und Jugendarbeit.

Seit Jahrzehnten* ist der Kreisjugendring Pinneberg verlässlicher Partner des Kreises Pinneberg auf diesem Gebiet und nimmt im Kreisgebiet die verbandliche Kinder- und Jungendarbeit wahr. Der KJR ist die Arbeitsgemeinschaft der 66 Jugendverbände im Kreis Pinneberg, ca. 60.000 Kinder und Jugendliche sind hier in über 300 einzelnen Vereinen und Jugendgemeinschaften organisiert. Die Aufgaben sind vielfältig: U.a. die Interessen und Rechte der Kinder und Jugendlichen im Kreis Pinneberg zu vertreten, die Zusammenarbeit innerhalb der Jugend zu fördern und die bestehende Jugendarbeit mit zeitgemäßen und innovativen Impulsen zu beleben. Der KJR betreibt die Jugendbildungs- und Begegnungsstätte, das Victor-Andersen-Haus, in Barmstedt und bietet verschiedenste Formen der Freizeitgestaltung (Aktion Ferienpass), Seminare, offene Veranstaltungen und Diskussionsforen zu Jugendthemen sowie internationale Begegnungen an. Seminare und Fortbildungen für Jugendverbände und Jugendgruppenleiter gehören ebenfalls zum Aufgabenportfolio.


Vertragsunterzeichnung

Um die Finanzierung dieser Aufgaben zu sichern, hat der Kreis Pinneberg bereits in der Vergangenheit nach entsprechenden politischen Beschlüssen regelmäßig Verträge mit dem KJR abgeschlossen - seit dem Jahr 2002 in Form eines Budgets.

Der am Mittwoch, 08.05.2019, unterzeichnete Vertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2020, mit der Option zur Verlängerung. Der Kreis Pinneberg stellt dem KJR für seine Aufgaben einen jährlichen Betrag von zunächst rund 400.000,- Euro zur Verfügung, steigende Personal- und Sachkosten werden durch eine entsprechende Klausel berücksichtigt.


Mats Hansen, 1. Vorsitzender des Kreisjugendringes:

„Am kommenden Montag ist unsere Vollversammlung und ich freue mich, dass wir mit unseren Mitgliedsverbänden positiv in die Zukunft schauen können. Mit diesem Vertrag ist der KJR wieder handlungsfähig, kann sein hauptamtliches Personal bezahlen und so die gesetzlichen Aufgaben der Jugendarbeit erfüllen. Verbandsjugendarbeit ist eine wichtige Sozialisationsinstanz für Kinder und Jugendliche neben Elternhaus und Schule. Sie basiert auf freiwilliges Engagement und Selbstwirksamkeit. Das braucht unsere Gesellschaft mehr denn je“ so Hansen und erläutert „dass die Angebote des KJR partizipativ entwickelt werden, so entwickeln Ehrenamt und Hauptamt laufend neue Ideen“.

Jugendamtsleiter Christoph Helms:

„Der Kreis Pinneberg freut sich über das Zustandekommen und den heutigen Abschluss des Vertrages mit dem KJR e.V.. Mit diesem ist die Absicherung der Aufgaben der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Pinneberg auf qualitativ hohem Niveau und im Bereich gesellschaftlich relevanter Themenfelder für die Dauer der nächsten zwei Jahre sichergestellt. Der Kreis Pinneberg bedankt sich für das Engagement im Sinne der Kinder und Jugendlichen des Kreises und freut sich auf eine weitere Zusammenarbeit“.

Zusatzinformation

Zusätzlich zu der Vertragsfinanzierung in Höhe von über 400.000,- Euro erhält der KJR für die Jahre 2019 und 2020 durch Beschluss des KT eine Kreiszuwendung in Höhe von 30.000 Euro im Jahr für die Durchführung sogenannter "Zukunftsaufgaben". Diese umfassen folgende fünf Themen, die als Querschnittsthemen vom KJR umgesetzt werden:

1. Politische Bildung. Demokratie erlebbar machen, 2. Bildung für nachhaltige Entwicklung 3. Kulturelle und soziale Integration 4. Inklusion 5. Umsetzung des Kinderschutzes in der Jugendverbandsarbeit.
 

*seit seiner Gründung im Jahr 1947 unterstützt der Kreis Pinneberg finanziell die Kinder- und Jugendverbandsarbeit, die vom Kreisjugendring Pinneberg umgesetzt wird.

Bildinformation: (v.l.n.r.) Caroline von Lowtzow, stellv. Vorsitzende des KJR; Mats Hansen, 1. Vorsitzender des KJR; Christoph Helms, Jugendamtsleiter, bei der Vertragsunterzeichnung.

Pressemitteilung vom 08.05.2019


Webseiten-ID: 20002588