Prüfung des Innenministeriums abgeschlossen: Kein Disziplinarverfahren gegen Landrätin Heesch

Gegen Landrätin Elfi Heesch wird kein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dies ist das Ergebnis einer Prüfung durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit dem Vorgang „Kostenerstattung von Sozialleistungen“.

Bei dem Thema geht es um einen drohenden Verlust von bis zu 6,8 Millionen Euro für den Kreis. Zunächst hatte der Kreistag im Februar dieses Jahres eine externe Untersuchung des Vorgangs auf den Weg gebracht. Nachdem diese abgeschlossen worden ist, hat dann der Hauptausschuss Anfang Juni den Abschlussbericht an das Innenministerium zur disziplinarrechtlichen Prüfung mit Blick auf die Landrätin übermittelt. In Frage stand die mögliche Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen die Landrätin.

„Das Innenministerium hat in sehr kurzer Zeit ein klares Ergebnis seiner Prüfung vorgelegt“, sagt Heike Beukelmann, Vorsitzende des Hauptausschusses im Kreis Pinneberg. „Das Innenministerium kommt zu dem Ergebnis, dass keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen der Landrätin vorliegen. Ein Disziplinarverfahren wird nicht eingeleitet.“


Landrätin Elfi Heesch

Neben dem Abschlussbericht hatte dem Innenministerium ein Schreiben von Landrätin Elfi Heesch vorgelegen, in dem sie ihre Sichtweise auf den Vorgang darstellt. Im Zuge der Untersuchung hatte die Landrätin ihre Befangenheit in der Sache erklärt, um eine neutrale und unabhängige Aufklärung sicherzustellen. Der stellverstretende Landrat Justus Schmitt hatte deshalb die Untersuchung koordiniert und gesteuert.

Der Vorgang hat seinen Ursprung im Jahr 2016. Konkret geht es um Sozialleistungen in Höhe von 6,8 Millionen Euro, die der Kreis zwischen 2016 und 2021 auszahlte. Üblicherweise werden diese Mittel durch das Land an den Kreis erstattet. Im vorliegenden Fall wurden die Erstattungsanträge jedoch nicht innerhalb der dafür vorgegebenen Frist gestellt. Erst im Jahr 2023 fiel der Fehler bei einer internen Kontenanalyse in der Kreisverwaltung auf.

 


In der Folge führte der Kreis Gespräche mit dem zuständigen Sozialministerium in Kiel – zunächst auf Arbeitsebene in den Jahren 2023 und 2024 sowie im Jahr 2025 auf oberster Verwaltungsebene. Ende Oktober 2025 unterbreitete das Ministerium ein Angebot, wonach lediglich die Kosten für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro erstattet werden könnten. Für die übrige Summe müsste demnach ein Verzicht erklärt werden. Eine Entscheidung über die Annahme dieses Angebots steht bis heute aus und liegt beim Kreistag.

Der Abschlussbericht liefert eine Beschreibung des konkreten Vorgangs und benennt individuelles Fehlerverhalten einzelner Mitarbeitender. Darüber hinaus analysiert der Bericht die Prozesse innerhalb der Verwaltung und liefert konkrete Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung, um festgestellte strukturelle und organisatorische Defizite innerhalb der Verwaltung zu beheben.

  
Medieninformation vom 13.07.2026