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Kreis Pinneberg sichert Liquidität von sozialen Leistungserbringern ab


Die Auswirkungen der der Corona Pandemie reichen weit. Auch die Träger der sozialen Daseinsfürsorge im Bereich der Jugend- und der Eingliederungshilfe sind existenziell betroffen. So können Leistungen (bspw. Schulbegleitungen, Eingliederungshilfen in Kita und Hilfen in Familien) aufgrund der Schließungen der Kindertagesstätten und der Schulen und aufgrund der bestehenden Kontaktverbote gar nicht und im Bereich der ambulanten Leistungen nur reduziert angeboten werden.

„Gleich zu Beginn der Pandemie zeichnete sich daher sehr schnell ab, das viele der freien Träger die für den Kreis Pinneberg in unterschiedlichen Bereichen der Jugend- und Eingliederungshilfe seit vielen Jahren verlässlich tätig sind, in Ihrer Existenz bedroht wären“, fasst Jugendamtsleiter Christoph Helms das Problem zusammen.

Bereits in der Vergangenheit hatte der Kreis Pinneberg darauf reagiert, zunächst mit einem bis 19. April befristeten Absicherungspaket.

„Unsere Verantwortung reicht aber weiter: Ziel musste es daher sein, die Träger so abzusichern, dass diese mit ihren Leistungen während und auch nach der Krise zur Verfügung stehen“, macht Landrat Oliver Stolz deutlich.

„Diese Verantwortung hat die Kreispolitik erneut übernommen und am 15. April im Rahmen einer Telefonkonferenz die Erbringung dieses so wichtigen Teils der sozialen Daseinsfürsorge bis 30.04.2020 zugesichert. Und ich sehr zuversichtlich, dass ab dem 01.05.2020 eine Umsetzung des neuen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz im Kreis Pinneberg erfolgt und auf diesem Wege die weitere Anschlussfinanzierung gesichert ist“, so Stolz abschließend.

 
Pressemitteilung vom 23.04.2020


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