Im Kreis Pinneberg ist mit den gemeldeten Neuinfektionen vom Samstag der Inzidenzwert von 50 überschritten. Das bedeutet, dass ab Montag eine neue Allgemeinverfügung mit weiteren einschränkenden Maßnahmen für das Kreisgebiet und Helgoland gilt. Wegen der besonderen Lage der Insel Helgoland und dem Wegfall des Beherbergungsverbots in Schleswig-Holstein wird auch die Allgemeinverfügung für das Betreten der Insel Helgoland angepasst.
Die
sind veröffentlicht auf der Homepage des Kreises Pinneberg unter https://www.kreis-pinneberg.de/Veröffentlichungen/Bekanntmachungen.html
Veranstaltungen bis maximal 10 Personen drinnen oder draußen erlaubt; ausgenommen sind schulische Veranstaltungen.
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch innerhalb der Unterrichtsräume und anderen den Kohorten zugewiesenen Bereichen - für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige an der Schule tätige Personen; für einzelne Personen können aufgrund besonderer persönlicher Gründe Ausnahmen gelten. Damit gelten diese Regelungen jetzt auch für Grundschulen. Für die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 gilt dieses bereits landesweit seit den Herbstferien.
Training: maximal 10 Personen erlaubt
Sportveranstaltungen: maximal 100 Personen erlaubt
Kein Betrieb zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr des Folgetags.
Kein Verkauf zwischen 23.00 Uhr und 6:00 Uhr des Folgetags.
Für Helgoland gelten diese Regelungen ebenfalls.
Der Zutritt zu der Insel/Düne ist weiterhin für alle Personen verboten, die sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, dass zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet durch das RKI eingestuft ist oder die aus touristischen Gründen einreisen. Die Ausnahmen von diesem Zutrittsverbot sind in der Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein geregelt.
Also: Erstes Testergebnis bei Betreten des Schiffes oder Flugzeugs nicht älter als 48 Stunden und direkter Weg in die Unterkunft/eigene Häuslichkeit und ein zweites negatives Testergebnis frühestens 5 Tage nach der Einreise. Für die Einreise aus touristischen Gründen reicht das erste negative Testergebnis – nicht älter als 48 Stunden – bei Betreten des Schiffes oder Flugzeugs aus.
Ausgenommen sind im Falle der Einreise aus Risikogebieten Personen, die auf Helgoland über eine geeignete Absonderungsmöglichkeit verfügen. Die Einreise aus beruflichen Gründen oder für Familienbesuche ist erlaubt.
Weiterhin ist für die Einreise ein Einreisedokument auszufüllen.
Außerdem gilt in weiten Teilen Helgolands eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung für die Zeit von 10:00 - 17:00 Uhr.
Beide Allgemeinverfügungen gelten von Montag, 26. Oktober bis Sonntag, 1. November 2020.
Wer sich nicht an diese Regelungen hält begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Pressemitteilung vom 25.10.2020