Die Vorgaben zur Stallpflicht im Kreis Pinneberg wegen der Geflügelpest werden zum Teil gelockert. Bislang galt in einem sogenannte Risikogebiet entlang der Elbe und Pinnau eine Stallpflicht für sämtliche geflügelhaltende Betriebe. Für den Rest des Kreises galt eine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögel. Die Pflicht zur Aufstallung ist ab dem heutigen Mittwoch, 18. März, gelockert.
Eine neue Allgemeinverfügung tritt dann in Kraft, die im gesamten Kreisgebiet eine Aufstallungspflicht nur für Betriebe verlangt, die mehr als 49 Stück Geflügel halten. Hintergrund dieser Teilaufhebung ist, dass die Infektionszahlen bei Wildvögeln aktuell leicht rückläufig sind und ein Schwerpunkt der Geflügelpest-Infektionen im bisherigen Risikogebiet Elbmarsch nicht mehr festgestellt werden konnte. Einzige Ausnahme ist die Insel Helgoland. Für Geflügelhaltungen auf Helgoland gilt weiterhin uneingeschränkt die Stallpflicht.
Wichtig zu wissen: Die Teilaufhebung der Aufstallpflicht bedeutet nicht, dass keine Gefahr einer Ansteckung mehr für Geflügel besteht. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt in seiner Bewertung von Anfang März das Risiko einer Aus- und Weiterverbreitung zwischen Wasservögeln und von Einträgen in Geflügelhaltungen weiterhin als hoch ein. Auch die Biosicherheitsmaßnahmen aus der Allgemeinverfügung des Landes gelten weiterhin. Das Veterinäramt des Kreises Pinneberg empfiehlt, die Tiere auch weiterhin vorsorglich im Stall zu halten. Verendete Wildvögel können und sollen weiterhin dem örtlichen Ordnungsamt oder dem Veterinäramt gemeldet werden, damit diese beprobt werden können.
Medieninformation vom 18.03.2026