Geflügelpest: Stallpflicht wird zum Teil gelockert

Für einen Teil der Geflügelhaltungen im Kreis Pinneberg ist ab dem heutigen Freitag, 16. Januar, die aufgrund der Geflügelpest angeordnete Stallpflicht aufgehoben. Kleinere Betriebe mit Geflügel bis zu 49 Stück dürfen ihre Tiere nun auch wieder im Freien laufen lassen, wenn der Betrieb außerhalb der Risikogebiete für erhöhtes Vorkommen von betroffenen Wildvögeln liegt. Die Risikogebiete befinden sich entlang von Elbe und Pinnau zwischen Elbmündung bis Uetersen.

Dass die Stallpflicht für Kleinbetriebe außerhalb der Risikogebiete aufgehoben werden kann, folgt aus einer aktuellen Risikobeurteilung des Veterinäramts im Kreis Pinneberg. 

„Diese Änderung bedeutet nicht, dass die Gefahr einer Ansteckung nicht mehr besteht“, sagt Dr. Antje Lange, Leiterin des Veterinäramts. „Die Biosicherheitsmaßnahmen aus der Allgemeinverfügung des Landes sind weiterhin zu beachten und wir empfehlen, die Tiere vorsorglich weiter aufzustallen.“

Das Friedrich-Löffler-Institut bewertet das Risiko für einen Eintrag der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände nach wie vor als hoch. Im Kreis Pinneberg liegt ein Schwerpunkt des Krankheitsgeschehens jedoch aktuell bei den Wildgänsen, die sich eher in den Gebieten entlang der Elbe und Pinnau aufhalten. Die im Herbst stark betroffenen Kraniche haben den Kreis Pinneberg inzwischen weitgehend verlassen haben.

Fragen dazu beantwortet das Veterinäramt unter Telefon: 04121-4502-2206 oder per Mail an vetamt@kreis-pinneberg.de.

Zur aktuellen Allgemeinverfügung sowie den Risikogebieten hier: 
https://www.kreis-pinneberg.de/Veröffentlichungen/Bekanntmachungen/Tierseuchenrechtliche+Allgemeinverfügung+26-1.html

Die beschriebene Gebietskulisse ist dem Kartenausschnitt unter folgendem Link zu entnehmen:
https://geoportal2.kreis-pinneberg.de/WebOffice/synserver?client=flex&project=Geoportal_Veterinaerwesen&user=gast


AV 26-1 Aufstallungspflicht

   
Medieninformation vom 16.01.2026