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Geflügelpest: Stallpflicht größtenteils aufgehoben - Risiko bleibt aber


Hühner, Enten und Gänse dürfen endlich wieder an die frische Luft. Die aufgrund der Geflügelpest verhängte Stallpflicht ist ab Donnerstag, 17. März, für weite Teile des Kreises Pinneberg aufgehoben. Weiterhin im Stall bleibt das Hausgeflügel in Risikogebieten entlang von Elbe und Pinnau.

Die aufgehobene Stallpflicht bedeutet allerdings keine vollständige Entwarnung. Möglich sind die Lockerungen, da seit Anfang Februar dieses Jahres die nachgewiesenen Fälle von Geflügelpest im Kreis Pinneberg stark zurückgegangen sind. Die Veterinäraufsicht hat die Lage deshalb neu bewertet.

Die Aufstallungspflicht zum Schutz vor dem hochpathogenen aviären Influenza-Virus gilt nur:

  • innerhalb der Gemeinden Haselau, Haseldorf, Hetlingen, Holm, Neuendeich, Seester und Seestermühe sowie in der Stadt Wedel in einem 3.000 Meter breiten Zonenstreifen zur Elbe
  • innerhalb der Gemeinden Haselau, Moorrege, Neuendeich, Seestermühe und der Stadt Uetersen in einem Gebiet mit einem Abstand von weniger als 500 Metern zur Pinnau zwischen Uetersen (Moorreger Chaussee) und der Mündung in die Elbe.

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Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind im gesamten Kreisgebiet nach wie vor verboten. Auch die im November 2021 vom Land Schleswig-Holstein angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen (Hygienevorschriften) sind weiterhin in Kraft und strikt zu beachten. Dazu gehören Regelungen zu Reinigung und Desinfektion, zu Schutzkleidung beim Betreten von Geflügelhaltungen, ein landesweites Verbot des Handels über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen und mobile Geflügelhändler sowie weitergehende Buchführungspflichten für alle Geflügelhalter – auch wenn es nur ein Hobby nebenbei ist.

Die Veterinäraufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass die Geflügelpest nicht zum Erliegen gekommen ist. Mit weiteren erkrankten Wildvögeln und einem daraus folgenden Risiko der Übertragung auf Hausgeflügel ist zu rechnen. Deshalb kommt es auf eigenverantwortliches Handeln an: Geflügelhalter sollten gerade im Außenbereich darauf achten, Wildvögel nicht durch offene Futter- und Wasserstellen anzulocken. Es wird dazu geraten, in der Nähe von bekannten Wildvogelrastplätzen das Hausgeflügel auf freiwilliger Basis im Stall zu belassen. Auch wenn sich die Lage momentan entspannt hat, kann sie sich doch jederzeit ändern. Geflügelhalter sollten sich daher weiterhin informieren.

Fragen dazu beantwortet die Veterinäraufsicht: 04121-4502 2206 oder vetamt@kreis-pinneberg.de

 
Medieninformation vom 16.03.2022


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