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Geflügelpest: Stallpflicht im Kreis Pinneberg vollständig aufgehoben


Die Lage beim Thema Geflügelpest hat sich entspannt. Folglich beendet der Kreis Pinneberg die noch bestehenden Einschränkungen. Ab Samstag, 30. April 2022, ist die Stallpflicht für Hühner, Enten, Gänse und Co. im gesamten Kreisgebiet aufgehoben. Seit Mitte März galt die Stallpflicht noch in den Rast- und Brutgebieten von Wildvögeln entlang der Flüsse Elbe und Pinnau. Außerdem sind Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen zu Schau- oder Zuchtzwecken im Kreis Pinneberg jetzt wieder erlaubt.

Seit Mitte Februar ist im Kreis Pinneberg kein Wildvogel mehr aufgefunden worden, der mit dem hochansteckenden Influenzavirus H5N1 infiziert war. Hinzu kommt, dass nun auch der Vogelzug abgeschlossen ist. Das Veterinäramt hat die Schutzmaßnahmen vor der Geflügelpest deshalb aufgehoben.

Auch in den anderen Landesteilen Schleswig-Holsteins hat sich die Seuchenlage beruhigt. Einige Kreise hatten zuvor bereits die Aufstallungspflicht beendet. Auch wenn die akute Gefahr gering ist, empfiehlt das Friedich-Löffler-Institut, die Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelhaltung auf hohem Niveau zu belassen. Die im November 2021 vom Land Schleswig-Holstein angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen (Hygienevorschriften) gelten zudem weiterhin. Hierzu zählt unter anderem, Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Weitere Biosicherheitsmaßnahmen betreffen die Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Schuhen, Geräten und Fahrzeugen sowie das Desinfizieren der Hände vor Betreten des Stalles. Weiterhin untersagt ist der Handel mit in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder mobil.

Fragen dazu beantwortet die Veterinäraufsicht: Telefon: 04121-4502 2206 oder vetamt@kreis-pinneberg.de.

 
Medieninformation vom 29.04.2022



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