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Geflügelpest: Kreisweites Aufstallungsgebot


Im Kreis Pinneberg wurde am Freitag, den 05.11.2021 der Ausbruch  der hochpathogenen aviären Influenza  des Subtypen H5 (Geflügelpest) in einer Geflügelhaltung festgestellt. 

Bereits seit Mitte Oktober 2021 wurden an der schleswig-holsteinischen Westküste zahlreiche mit dem Influenza-Virus (HPAIV) des Subtyps H5 infizierte Wildvögel verendet oder erkrankt aufgefunden. Die Nachweise des Influenza-Virus bei verendeten Wildvögeln haben sich zwischenzeitlich räumlich stark erweitert und die Fundorte sind nicht mehr ausschließlich auf den Bereich der Nordseeküste und den Elbraum beschränkt. Bis 08.11.2021 konnte das Virus an verendeten Wildvögeln in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Plön nachgewiesen werden. Zudem gab es Ende Oktober 2021 in zwei Nutzgeflügelhaltungen im Kreis Dithmarschen und Kreis Steinburg einen Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza. Auch der Ausbruch in dem Hausgeflügelbestand im Kreis Pinneberg ist nach fachlicher Einschätzung auf eine Einschleppung des Virus über infizierte Wildvögel zurückzuführen.

Diese anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche stellt eine große Gefahr für Hausgeflügelbestände dar und führt vor allem bei Hühnern und Puten aber auch bei anderem Geflügel zu schwerwiegenden Erkrankungen mit hoher Todesrate.

Es ist wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Hobby-Haltungen, so gut es geht vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Informationen hierzu gibt es auf der Homepage des Kreises Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de oder z.B. über die Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) www.fli.de. Die Übertragung der Geflügelpest kann über die Luft, vor allem aber über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren und deren Kot sowie mit verunreinigten (viruskontaminierten) Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung sowie Fahrzeugen erfolgen.

Heute erlässt das Veterinäramt des Kreises Pinneberg eine Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/5 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) im gesamten Gebiet des Kreises. 

Sollten Geflügelhaltungen dem Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz des Kreises Pinneberg - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht bislang nicht gemeldet worden sein, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Alle im Kreis Pinneberg werden gebeten, Funde von toten Wasservögeln (Enten, Gänse, Möwen etc.) und Greifvögeln dem örtlichen Ordnungsamt oder Veterinäramt der Kreisverwaltung zu melden, gerne auch an die E-Mail-Adresse: vetamt@kreis-pinneberg.de richten. Für Rückfragen z. B. zum Fundort ist unbedingt eine Rückrufnummer anzugeben.

Die Tiere sollten bitte nicht angefasst werden und am Fundort bleiben!
Einzelne tote Vögel anderer Arten (z.B. Singvögel und Tauben) und offensichtlich verunglückte Vögel müssen nicht gemeldet werden.
 

Medieninformation vom 10.11.2021


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