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Geflügelpest: Kreisweites Aufstallungsgebot


Geflügelpest: Kreis Pinneberg erlässt Allgemeinverfügung

Seit Ende Oktober 2020 tritt die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, "Geflügelpest", „Vogelgrippe“) der Subtypen H5N5 und H5N8 in Deutschland auf. Es wurden mittlerweile über 3.000 verendete Wildvögel im Bereich der schleswig-holsteinischen Westküste aufgefunden. Diese anzeigepflichtige Tierseuche stellt eine große Gefahr für Hausgeflügelbestände dar und führt vor allem bei Hühnern und Puten zu schwerwiegenden Erkrankungen mit hoher Todesrate.

Es ist wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Hobby-Haltungen, so gut es geht vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Informationen hierzu gibt es auf der Homepage des Kreises Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de oder z.B. über die Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) www.fli.de.

Die Übertragung der Geflügelpest kann über die Luft, vor allem aber über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren und deren Kot sowie mit verunreinigten (viruskontaminierten) Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung sowie Fahrzeugen erfolgen.

Heute (10.11.2020) erlässt das Veterinäramt des Kreises Pinneberg eine Allgemeinverfügung mit Aufstallungsgebot für das gesamte Kreisgebiet.

Ein Bürgertelefon steht ab 11.11.2020, 13:00 Uhr und an den Folgetagen montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr) für Fragen zur Verfügung. Die Rufnummer lautet 04121-4502 2100.

Sollten Geflügelhaltungen dem Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz des Kreises Pinneberg – Veterinär- und Lebensmittelaufsicht bislang nicht gemeldet worden sein, ist dies schnellstmöglich nachzuholen.

Alle im Kreis Pinneberg werden gebeten, Funde von toten Wasservögeln (Enten, Gänse, Möwen etc.) und Greifvögeln dem örtlichen Ordnungsamt oder Veterinäramt der Kreisverwaltung zu melden, gerne auch an die E-Mail-Adresse: vetamt@kreis-pinneberg.de richten. Für Rückfragen z.B. zum Fundort ist unbedingt eine Rückrufnummer anzugeben.

Die Tiere sollten bitte nicht angefasst werden und am Fundort bleiben!

Einzelne tote Vögel anderer Arten (z.B. Singvögel und Tauben) und offensichtlich verunglückte Vögel müssen nicht gemeldet werden.

 
Medieninformation vom 10.11.2020



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