Geflügelpest: Überwachungszone aufgehoben – Stallpflicht bleibt

Zum Schutz vor der Geflügelpest gilt im Kreis Pinneberg weiterhin die Stallpflicht. Rund fünf Wochen nach einem Ausbruch der Tierseuche Anfang November in einem Geflügelbetrieb in Bevern hat das Veterinäramt jetzt aber die Überwachungszone aufgehoben. Diese Neuerung tritt am Mittwoch, 8. Dezember, in Kraft.

Die Überwachungszone hatte sich auf einen Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsort Bevern erstreckt und forderte von den Geflügelhaltern besondere Schutz- und Verhaltensmaßregeln. Das innerhalb dieser Zone geltende Verbringungsverbot für Geflügel und Geflügelerzeugnisse ist damit aufgehoben. Das heißt: Eier und Fleisch der im Stall gehaltenen Tiere können nun ausnahmslos wieder genutzt werden und in den Verkauf gehen.

Die Gefahr, die von der Geflügelpest ausgeht, ist jedoch nicht gebannt. Daher bleibt auch die anhaltende Stallpflicht. Sie soll verhindern, dass sich Hühner, Gänse, Tauben oder andere in Gefangenschaft gehaltenen Vögel bei infizierten Wildvögeln anstecken.

Unverändert sind Geflügelausstellungen, -märkte und weitere Veranstaltungen in Zusammenhang mit Geflügel im Kreis Pinneberg verboten. Außerdem gilt sowohl für Geflügelbetriebe als auch Hobbyhaltungen die Allgemeinverfügung des Landes Schleswig-Holstein zur Biosicherheit, die besondere Hygienemaßnahmen in der Geflügelhaltung vorschreibt. Mit diesen Maßnahmen soll das Hausgeflügel vor einer Infektion mit der unter Wildvögeln verbreiteten Geflügelpest – dem hochpathogenen aviären Influenza-Virus (HPAIV) – geschützt werden.

Wer einen toten Wasser- oder Greifvögel findet, sollte diesen nicht anfassen und den Fund dem örtlichen Ordnungsamt oder der Veterinäraufsicht des Kreises melden.
Kontakt: vetamt@kreis-pinneberg.de

Link zur Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 21/7


Mediemimformation vom 07.12.2021