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Geflügelpest: Weiterer Fall einer infizierten Wildgans im Kreis Pinneberg


Die Geflügelpest ist weiterhin eine reale Gefahr für Hausgeflügel im Kreis Pinneberg. Am gestrigen Donnerstag hat das Friedrich-Löffler-Institut gemeldet, dass eine Anfang November in Wedel tot aufgefundene Wildgans mit der Tierseuche infiziert war. Damit liegt innerhalb weniger Wochen bereits der vierte bestätigte Fall eines Wildvogels vor, der positiv auf das Influenzavirus vom Typ H5N1 getestet worden ist. Bei den drei anderen Fällen handelte sich um zwei Wildgänse in Holm und Ellerbek sowie einen Reiher in Bevern.

Die sogenannte Geflügelpest ist hochansteckend. Um eine Übertragung an Hausgeflügel wie Puten, Hühner oder Gänse zu verhindern, gilt bereits seit 10. November die Stallpflicht. Wenige Tage zuvor war es zu einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand in Bevern gekommen. Die daraufhin eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen sind mittlerweile aufgehoben. Die Stallpflicht gilt weiterhin.

Wer einen toten Wasser- oder Greifvögel findet, sollte diesen nicht anfassen, sondern den Fund an das örtliche Ordnungsamt oder die Veterinäraufsicht des Kreises melden.
Kontakt: vetamt@kreis-pinneberg.de

 
Medieninformation vom 10.12.2021


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