Im Kreis Steinburg hat es in einem Geflügelbestand einen Ausbruch der Geflügelpest gegeben. In der Folge ist eine Überwachungszone eingerichtet worden, die auch Teile des Kreises Pinneberg umfasst.
Betroffen ist ein Geflügelbestand in der Gemeinde Süderau im Kreis Steinburg. Dort ist der Ausbruch des hochpathogenen aviären Influenza-Virus HPAI, auch Geflügelpest genannt, am Sonntag, 16. November, festgestellt worden. Die vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere wurden bereits durchgeführt.
Um den betroffenen Betrieb wurde eine innere Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern eingerichtet. Des Weiteren wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Diese Überwachungszone schließt auch Teile des Kreises Pinneberg mit ein.
Für den gesamten Kreis Pinneberg gilt bereits seit Ende Oktober und auch weiterhin die behördlich angeordnete Pflicht zur Aufstallung von Geflügelhaltungen. Innerhalb der Überwachungszone greifen nun zusätzliche Maßnahmen. So dürfen unter anderem keine lebenden Vögel, Geflügelfleisch oder Eier aus Betrieben in diesem Bereich an andere Orte verbracht werden. Auch sind Geflügelhaltungen dazu verpflichtet, täglich zu prüfen, ob es Anzeichen auf Geflügelpest in ihren Stallungen gibt. Eine genaue Auflistung der Maßnahmen finden sich in der aktuellen Allgemeinverfügung Nr. 25/2 auf der Website des Kreises Pinneberg.
Das genaue Gebiet ist dem Kartenausschnitt unter folgendem Link zu entnehmen: HIER Kartenausschnitt einsehen.
Medieninformation vom 19.11.2025