
Seit Ende Oktober gilt wegen der sich bundesweit und auch in Schleswig-Holstein ausbreitenden Vogelgrippe (auch: Geflügelpest) im Kreis Pinneberg Stallpflicht für Geflügelhaltungen. Jetzt liegen erste Nachweise der Tierseuche bei tot aufgefundenen Wildvögeln im Kreis Pinneberg vor. Das Friedrich-Löffler-Institut in Greifswald hat das hochpathogene aviäre Influenza-Virus nachgewiesen für zwei in Quickborn und in Uetersen aufgefundenen Kranich. Für einen weiteren Kranich in Quickborn, eine in Schenefeld aufgefundene Möwe sowie eine in Bönningstedt entdeckte Graugans liegen bereits Ergebnisse des Landeslabors Schleswig-Holstein vor, die auf die Vogelgrippe hindeuten. Die Bestätigungen des Friedrich-Löffler-Instituts werden in Kürze erwartet. Hinzu kommen weitere Meldungen toter Kraniche im Himmelmoor, die jedoch nicht geborgen werden können. Insgesamt scheint das Virus-Geschehen in diesem Jahr besonders bei Kranichen verbreitet zu sein. Dies deckt sich mit Meldungen aus anderen Regionen.
Mit einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung hatte der Kreis Pinneberg bereits am 28. Oktober eine Stallpflicht für Geflügel im Kreis Pinneberg angeordnet. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Ergebnisse erster Laboruntersuchung noch nicht vor. Die nun bestätigten Fälle belegen das Risiko einer Einschleppung in Hausgeflügelhaltungen.
„Wer Hühner, Enten oder Gänse hält, sollte sich besonders umsichtig verhalten“, sagt Dr. Antje Lange, Leiterin des Veterinäramts im Kreis Pinneberg. „Die Gefahr besteht, dass erkrankte Wildvögel den Erreger in die Geflügelhaltungen tragen. Der Kontakt mit Wildvögeln ist unbedingt zu vermeiden.“
Bereits am 24. Oktober hatte das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) eine landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erneut in Kraft gesetzt.
Ziel all dieser Maßnahme ist es, den Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern, Tierleid zu vermeiden und eine weitere Ausbreitung des Erregers einzudämmen.
Folgende Biosicherheits-Maßnahmen sollten zusätzlich zur Aufstallung in Geflügelhaltungen mindestens beachtet werden:
Tote oder verendende Tiere sollten unter keinen Umständen angefasst werden. Auch Hunde und Katzen sollten von ihnen ferngehalten werden. Wer einen toten Wasser- oder Greifvogel entdeckt, kann im Kreis Pinneberg das örtliche Ordnungsamt oder die Veterinäraufsicht des Kreises informieren. Die Tiere werden dann aufgesammelt und gegebenenfalls untersucht. Von Meldungen anderer tot aufgefundener Vögel wie Singvögeln oder Tauben bittet das Veterinäramt abzusehen. Kontakt: vetamt@kreis-pinneberg.deMedieninformation vom 06.11.2025