Ehrenamtlich am Gericht: Jetzt für das Schöffenamt bewerben!

20230517 MI Schöffenamt

Jura-Studium? - Nicht nötig. Im Schöffenamt sind ganz unterschiedliche Menschen mit ihrer Meinung und ihrem Gerechtigkeitsempfinden gefragt. Die Schöffen sind Teil des Gerichtsprozesses - von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende urteilen sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.

Alle fünf Jahre suchen die Gerichte engagierte Menschen, die sich für fünf Jahre im Schöffenamt engagieren wollen. Vorbildung oder Geschlecht spielen keine Rolle. Noch bis zum 30. Juni 2023 können sich Interessierte bewerben, wenn sie zwischen 25 und 70 Jahre alt sind, über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und straffrei sind. Wer sich für das Jugendschöffenamt bewirbt - also am Jugendschöffengericht tätig werden möchte - sollte erzieherische Erfahrungen mit Heranwachsenden haben.

Für Schöff*innen sind zwölf Sitzungstage im Jahr vorgesehen. Da eine Sitzung aus mehreren Verhandlungstagen bestehen kann, werden es mitunter auch mehr als zwölf Tage am Gericht sein.


Arbeitgeber müssen Schöff*innen für die Sitzungen freistellen. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Ausübung des Amtes ist nicht erlaubt. Für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten wird eine Entschädigung gezahlt.

Vor einer Sitzung am Gericht werden die Ehrenamtlichen informiert, um welche Art Delikt und Strafverfahren es geht. Während der Sitzung können Schöff*innen ihre Fragen an Angeklagte, Zeugen oder Sachverständige stellen. Beim Urteil zählt die Stimme genauso viel wie die des Richters oder der Richterin.

Wer sich für das Schöffenamt oder Jugendschöffenamt bewerben möchte, kann dies bei seiner Stadt oder Gemeinde tun. Bewerbungen für das Jugendschöffenamt können auch an das Jugendamt im Kreis Pinneberg gerichtet werden.


Kontakt: Jugendschöffenamt

Jugendamt des Kreises Pinneberg
E-Mail: jugendamt@kreis-pinneberg.de

Kontakt: Schöffenamt

Fachdienst Recht des Kreises Pinneberg
E-Mail: recht@kreis-pinneberg.de


Weitere Informationen zum Thema unter: https://schoeffenwahl2023.de/

 
Medieninformation vom 17.05.2023