Ab Donnerstag, 7. Mai können im Kreis Pinneberg Anträge auf ein bezuschusstes Deutschlandticket unter www.ticket-olav.de für Schülerinnen und Schüler gestellt werden.
Neu ist ab dem Schuljahr 2026/2027, dass ein einheitlich für alle Schülerinnen und Schüler geltender Selbstzahleranteil gilt. Dies hat der Pinneberger Kreistag analog zu den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg in seiner Sitzung am 29. April beschlossen.
Antragsberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, die eine staatlich anerkannte allgemeinbildende oder berufsbildende Schule ohne Arbeitgeber besuchen. Der Antrag ist durch Sorgeberechtigte zu stellen beziehungsweise kann bei Volljährigkeit auch durch die Schülerinnen und Schüler selbst gestellt werden.
Der Selbstzahleranteil gilt für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von der besuchten Schulart, der Entfernung zur Schule und der Klassenstufe. Er beträgt ein Drittel der Kosten für das Deutschlandticket und damit aktuell 21 Euro pro Monat. Die übrigen zwei Drittel werden durch den Kreis Pinneberg übernommen.
Der Antrag ist online bis zum 20. Juni 2026 unter www.ticket-olav.de zu stellen. Für später eingehende Anträge kann eine Zustellung der Fahrkarte an den Haushalt zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 nicht sichergestellt werden.
Ein Antrag ist nur zu stellen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aktuell keine gültige Fahrkarte über das OLAV-Verfahren besitzt, zum Schuljahr 2026/2027 neu eingeschult bzw. umgeschult wird oder wenn ein Umzug ansteht oder vollzogen wurde.
Für Schülerinnen und Schüler, die bereits ein Deutschlandticket über das OLAV-Antragsverfahren erhalten haben und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleich bleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2026/27 zu stellen. Die vorhandene Fahrkarte behält weiterhin ihre Gültigkeit und kann weiter genutzt werden.
Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten wird etwa drei Wochen vor den Sommerferien per Mail alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2025/26 auffordern, bestehende Daten aus dem Vorjahr sowie den neuen Selbstzahleranteil zu bestätigen. Es ist zwingend notwendig, diesen Datenabgleich durchzuführen, anderenfalls wird die bestehende Fahrkarte spätestens zum 31. Juli 2026 ungültig.
Bei weiteren Fragen wird ein Blick in die Rubrik der häufig gestellten Fragen (FAQ) auf der Antragsseite www.ticket-olav.de empfohlen. Fragen können auch per E-Mail an olav@kreis-rz.de gerichtet werden. Die telefonische Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten ist montags und mittwochs zwischen 9 und 11 Uhr sowie dienstags und donnerstags zwischen 14 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 04541 801-0288 erreichbar.
Medieninformation vom 07.05.2026