Seit Januar 2026 läuft beim Kreis Pinneberg eine externe Untersuchung zum Vorgang „Kostenerstattung von Sozialleistungen durch das Land Schleswig-Holstein“. Im Mittelpunkt steht der drohende Verlust von bis zu 6,8 Millionen Euro für den Kreis. Nun liegt der Abschlussbericht der unabhängigen Prüfer vor.
„Die externe Untersuchung hat strukturelle und organisatorische Defizite in der Kreisverwaltung offengelegt“, erklärt der stellvertretende Landrat Justus Schmitt. „Auch individuelles Fehlverhalten einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen die beauftragten Prüfer nun eindeutig in ihrem Bericht auf.“
Aufgrund der von Landrätin Elfi Heesch angezeigten und durch die Kommunalaufsicht bestätigten Besorgnis der Befangenheit hat Schmitt die externe Untersuchung koordiniert und in dieser Funktion den Abschlussbericht nun den Mitgliedern des Kreistags vorgelegt. Der Bericht liefert nicht nur eine Analyse des konkreten Vorgangs sowie der Prozesse innerhalb der Verwaltung. „Die Prüfer haben auftragsgemäß auch konkrete Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung erarbeitet, wie Verwaltungsabläufe verbessert und mögliche Fehler künftig vermieden oder jedenfalls früher erkannt werden können“, so Schmitt.
Der Vorgang hat seinen Ursprung im Jahr 2016. Konkret geht es um Sozialleistungen in Höhe von 6,8 Millionen Euro, die der Kreis zwischen 2016 und 2021 auszahlte. Üblicherweise werden diese Mittel durch das Land an den Kreis erstattet. Im vorliegenden Fall wurden die Erstattungsanträge jedoch nicht innerhalb der dafür vorgegebenen Frist gestellt. Erst im Jahr 2023 fiel der Fehler bei einer internen Kontenanalyse in der Kreisverwaltung auf.
In der Folge führte der Kreis Gespräche mit dem zuständigen Sozialministerium in Kiel – zunächst auf Arbeitsebene in den Jahren 2023 und 2024 sowie im Jahr 2025 auf oberster Verwaltungsebene. Ende Oktober 2025 unterbreitete das Ministerium ein Angebot, wonach lediglich die Kosten für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro erstattet werden könnten. Für die übrige Summe müsste demnach ein Verzicht erklärt werden. Eine Entscheidung über die Annahme dieses Angebots steht bis heute aus und liegt beim Kreistag.
Die mit der Untersuchung beauftragte Anwaltskanzlei und Wirtschaftsprüfung sichtete für ihre Auswertung zur Erstellung des Abschlussberichts mehr als 300 Dokumente in einem Umfang von rund 3.500 Seiten und führte Interviews mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit dem Vorgang betraut waren.
Die externe Untersuchung kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Landrätin erstmals Anfang 2025 in den Vorgang eingebunden wurde. Den Kreistag informierte sie im Dezember 2025. Daraufhin forderte der Kreistag im Februar 2026 die externe und unabhängige Aufarbeitung des Vorgangs, wofür sich zuvor auch die Landrätin ausgesprochen hatte. Ihre darauffolgende Anzeige der Besorgnis der Befangenheit begründete sie damit, dass sie als Leiterin der Verwaltung die Gesamtverantwortung für die Verwaltungsstrukturen trägt und in den Vorgang involviert ist.
Im Ergebnis stellt die Untersuchung nun fest, dass in der Kreisverwaltung Defizite in den Verantwortungsstrukturen, Schwächen in der abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit und Mängel im Fristenmanagement sowie im Controlling- und Berichtswesen bestehen. Darüber hinaus formuliert der Abschlussbericht Handlungsempfehlungen, unter anderem zur Stärkung des Controllings und zur Einführung standardisierter Prüfmechanismen.
Die Handlungsempfehlungen des Berichts sind vollständig öffentlich. Der Gesamtbericht umfasst hingegen punktuell Angaben, die eindeutige Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen und deshalb auf Empfehlung der beauftragten Kanzlei zum Schutz von Persönlichkeitsrechten einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht-öffentlich von der Politik beraten werden. Um größtmögliche Transparenz über den Vorgang herzustellen, wurde für die Öffentlichkeit deshalb eine angepasste Fassung des Berichts erstellt.
Unabhängig vom Abschlussbericht hat die Kreisverwaltung bereits erste Maßnahmen identifiziert und umgesetzt. Dazu zählen unter anderem die Einführung eines Software-Tools zur Abrechnungskontrolle sowie die intensivierte Zusammenarbeit zwischen zentralem und dezentralem Controlling.
„Die Aufarbeitung darf nicht mit der Vorlage des Berichts enden“, sagt der stellvertretende Landrat Schmitt. „Entscheidend ist jetzt, die herausgearbeiteten Defizite zu beheben und die Prozesse in der Kreisverwaltung mit Blick in die Zukunft zügig weiterzuentwickeln. Dies muss transparent gegenüber Politik und Öffentlichkeit erfolgen. Das Ziel ist eine leistungsfähigere Organisation und eine verantwortungsvolle Steuerung der Verwaltung.“
Der Abschlussbericht wird am Mittwoch, 3. Juni 2026, im Hauptausschuss beraten. Die Sitzung wird überwiegend öffentlich stattfinden.
Medieninformation vom 27.05.2026