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Neuer Flyer des Jugendschutzes warnt vor K.o.-Tropfen


Achtung K.o.-Tropfen

Das Getränk „auf Piste“ hat wie immer geschmeckt, zwei Long-Drinks, mehr waren es doch gar nicht gestern Abend. Trotzdem fehlt die Erinnerung, Filmriss, was ist bloß passiert? Und der Geldbeutel ist auch noch weg ...

Die Vorstellung ist erschreckend: In einem unbeobachteten Moment schüttet ein Unbekannter sogenannte K.o.-Tropfen ins Getränk, raubt sein Opfer anschließend aus oder vergeht sich sexuell an einer wehrlosen Frau.

K.o.-Tropfen sind flüssige Drogen, die hilf-, willenlos oder gar bewusstlos machen. Insbesondere auf öffentlichen Veranstaltungen oder in Diskotheken geben die Täter diese Tropfen heimlich in die offenen Getränke ihrer Opfer. Manchmal zum Spaß, häufig, aber mit krimineller Absicht. Bei den zumeist farb- und geruchlosen Tropfen kann es sich um Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder sogenannte Partydrogen wie GBL (Gammabutyrolacton) handeln.

Die Wirkung kann unterschiedlich ausfallen: je nach Menge und K.o.-Mittel. Ein häufiges Erkennungsmerkmal ist, dass sich die Betroffenen betrunken fühlen, ohne aber viel Alkohol getrunken zu haben. Entscheidend ist auch die Plötzlichkeit, mit der die Wirkung einsetzt: Denn während ein Alkoholrausch langsam entsteht, sind K.o.-Tropfen meist schon nach ca. 10-20 Minuten spürbar. Viele Täter nutzen gerade diesen plötzlichen Rausch: Sie bieten ihre Hilfe an, beim Nach-Hause-gehen oder Frische-Luft-Schnappen.

Eine Regel sollte sein: Immer das eigene Getränk im Blick behalten.

Diesen und weitere Tipps können im neune Flyer "Achtung K.o.-Tropfen" der Jugendschützer Jörn Folster und Christine Berg nachgelesen werden.


Die Jugendschützer Jörn Folster und Christine Berg präsentieren den neuen Flyer

Jörn Folster: „Immer häufiger berichten uns Jugendliche und junge Erwachsene von ihrer Angst selbst Opfer von K.o.-Tropfen zu werden. Der Flyer soll aufklären, das Thema bewusst machen und die Handlungssicherheit im konkreten Fall stärken. Der Flyer macht deutlich, dass das Opfer von K.o.-Tropfen nicht verantwortlich ist, sondern der Täter / die Täterin die Schuld trifft. So möchten wir erreichen, das Opfer ermutigt werden zu handeln und sich Hilfe zu holen“.


Christine Berg ergänzt: „Der Flyer wird zukünftig bei Jugendschutzkontrollen des Kreises Pinneberg verteilt und steht natürlich auf der Website des Kreises zum Download zur Verfügung“.

Auch bei den Gemeinden, Städten und Amtsverwaltungen, vielen Jugendhilfeeinrichtungen, bei der Polizei und den Gewalt- und Präventionsstellen ist der kostenlose Flyer erhältlich.

 
Pressemitteilung vom 07.03.2017


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