Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 26/4 über die Festlegung einer Überwachungszone, der Stallpflicht und weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Pinneberg vom 05.11.2026
In der Gemeinde Hagen im Kreis Segeberg wurde am 03.11.2026 der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) in einem Geflügelbestand festgestellt
sowie mit einer Allgemeinverfügung vom 05.11.2026 nach Maßgabe des Artikels 11 der Verordnung (EU) 2020/687 amtlich bestätigt.
Um den im Kreis Segeberg betroffenen Betrieb wurde mit der Allgemeinverfügung vom 05.11.2026 eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern eingerichtet. Teile dieser Überwachungszone reichen in den Kreis Pinneberg hinein (s. Anordnung unter Ziffer I).
Den vollständigen Inhalt der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 26/4 entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.
Elmshorn, 05.11.2026