Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 26/3 zur Aufhebung der mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung Nr. 26/2 vom 17.03.2026 angeordneten Aufstallungspflicht von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel im Kreis Pinneberg sowie des Verbots der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel zum Schutz gegen die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Pinneberg vom 31.03.2026
Aufgrund der rückläufigen Nachweise von HPAI-Infektionen (Geflügelpest) in der Wildvogelpopulation im Kreis Pinneberg sowie deutschlandweit werden sämtliche bislang angeordnete Schutzmaßnahmen auch für Betriebe, die mehr als 49 Stück Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel halten, sowie das Ausstellungsverbot aufgehoben.
Auf Grundlage der / des
wird die Allgemeinverfügung Nr. 26/2 vom 17.03.2026 aufgehoben.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 01.04.2026 in Kraft.
Den vollständigen Inhalt der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 26/3 entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.
Elmshorn, 31.03.2026