Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 26/2 zur Teilaufhebung der mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung Nr. 26/1 vom 15.01.2026 angeordneten Aufstallungspflicht von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel im Kreis Pinneberg sowie zur Fortgeltung des Verbots der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel zum Schutz gegen die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Pinneberg vom 17.03.2026
Seit September 2025 wurde deutschlandweit und auch in Schleswig-Holstein eine hohe Anzahl an Geflügelpestausbrüchen des Subtyps H5N1 in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln verzeichnet. Nachdem auch im Kreis Pinneberg das aiväre Influenza-Virus (HPAIV) bei einer Vielzahl verendeter Wildvögel festgestellt wurde, ist die Anzahl der verendet aufgefundenen Wildvögel und der HPAI-Nachweise nun weiter rückläufig.
Auf Grundlage der / des
wird die Allgemeinverfügung Nr. 26/1 über die Anordnung der Aufstallungspflicht in Risikogebieten sowie im restlichen Kreisgebiet (mit Ausnahme der Insel Helgoland) für Bestände mit mehr als 49 Stück Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel und des Verbots der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel zum Schutz gegen die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Pinneberg vom 15.01.2026 teilweise aufgehoben und wie folgt geändert ...
Den vollständigen Inhalt der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 26/2 entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.
Elmshorn, 17.03.2026