Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 25/2 über die Festlegung einer Überwachungszone, der Stallpflicht und weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Pinneberg vom 19.11.2025
In der Gemeinde Süderau im Kreis Steinburg wurde am 16.11.2025 der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) in einem Geflügelbestand festgestellt sowie mit der Allgemeinverfügung – Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt für den Kreis Steinburg Nr. 93/2025 vom 18.11.2025 nach Maßgabe des Artikels 11 der Verordnung (EU) 2020/687 amtlich bestätigt.
Den vollständigen Inhalt der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 25/2 entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.
Elmshorn, 19.11.2025