Hauptsatzung des Kreises Pinneberg

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Kreistages vom 02.12.2020 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein folgende Hauptsatzung für den Kreis Pinneberg erlassen: