Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 27.11.2024 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: