Satzung des Kreises Pinneberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungssatzung)

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 114 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 28.04.2021 folgende Satzung erlassen: