Bekanntmachung der Satzung des Deich- und Hauptsielverbandes Seestermüher Marsch

Der Deich- und Hauptsielverband Seestermüher Marsch hat nach Beratung im Vorstand und Beschlussfassung durch den Verbandsausschuss am 05.06.2026 den Erlass der Satzung des Deich- und Hauptsielverbandes Seestermüher Marsch beschlossen. Die erforderliche Genehmigung nach § 58 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 1578) wurde von der Landrätin des Kreises Pinneberg als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände am 11.06.2026 erteilt.

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom19.05.2009 außer Kraft. 

Elmshorn, 26.06.2026