Bekanntmachung der Rahmenrichtlinie Zuwendungen

Der Kreistag des Kreises Pinneberg hat auf seiner Sitzung vom 24.06.2026 die anliegende Rahmenrichtlinie Zuwendungen beschlossen.
Diese wurde redaktionell angepasst und wird hiermit veröffentlicht.

Diese Richtlinie dient als Verfahrensgrundlage für die Gewährung von Zuwendungen durch den Kreis Pinneberg. Da es sich um eine allgemeine Rahmenregelung handelt, 
sind höherrangige und spezielle Regelungen vorrangig zu beachten. Durch diese Regelung entsteht kein Anspruch auf Zuwendungsgewährung.

Elmshorn, 15.07.2026