Zur Entscheidung über den Antrag auf Enteignung für den mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (Amt für Planfeststellung Energie) vom 19.04.2013 (Az.: AfP E L 663.42-2-4) für den Neubau der 380- kV-Höchstspannungsfreileitung Hamburg/Nord-Dollern Nr. 316 zwischen dem Umspannwerk Hamburg/Nord und der 380 kV-Leitung Dollern-Wilster Nr. 307 benötigte Flächen des nachstehend bezeichneten Grundeigentums ...
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