Zur Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Entschädigungsfeststellungsverfahrens für den mit Planfeststellungsbeschluss (Az.: StD-553.32-04/11) vom 22.05.2013 und gemäß dem Planänderungsbeschluss (Az.: 402-553.32-A 7-183) vom 03.11.2015 festgestellten Plan für den Ausbau der Bundesautobahn A7 benötigte Teilflächen des nachstehend bezeichneten Grundeigentums ...
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