Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 22/1 zur Teilaufhebung der mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung Nr. 21/5 vom 10.11.2021 angeordneten Aufstallungspflicht von Geflügel im Kreis Pinneberg


Aufgrund zurückgehender Nachweise des hochpathogenen aviären Influenza-Virus (HPAIV) des Subtyps H5 bei Wildvögeln im Kreis Pinneberg und des gleichzeitig fortbestehenden Infektionsrisikos in ornithologisch bedeutsamen Gebieten wird nach erneuter Risikobewertung die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/5 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und des Verbots der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Pinneberg vom 10.11.2021 wie folgt geändert:



Webseiten-ID: 20037026