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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/7 über die Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 21/4 die durch die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/6 geändert wurde


Auf Grund des Artikels 55 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang XI der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen (ABl. L 174 vom 03.06.2020, S. 64) in Verbindung mit § 117 Absatz 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 1992 (GVOBl. S. 243, 534), zuletzt geändert durch Artikel 2,10,11,13 und 14 des Gesetzes vom 26. Februar 2021 (GVOBl. S. 222) wird
die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/4 zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) vom 06.11.2021 sowie die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/6 zur 1. Änderung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 21/4 vom 28.11.2021 hiermit aufgehoben.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.



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