Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/5 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest)

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/5 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Pinneberg vom 10.11.2021

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