Bekanntmachung zur Aufforderung der Abgabe von Wahlvorschlägen für die Kreiswahl 2018

Am 06. Mai 2018 findet in Verbindung mit den Gemeindewahlen die Wahl zum Kreistag statt. Für den Kreistag des Kreises Pinneberg sind 49 Vertreterinnen und Vertreter zu wählen, davon unmittelbar je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter in den 25 Kreiswahlkreisen und 24 Vertreterinnen und Vertreter aus den Listenwahlvorschlägen politischer Parteien und Wählergruppen.

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25. April 2017 das Gebiet des Kreises Pinneberg entsprechend der Aufstellung in der Anlage 1 in Kreiswahlkreise eingeteilt.

Aufgrund des § 22 der Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung –GKWO-) vom 02. Dezember 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 747), geändert durch Verordnung vom 02. August 20162 (GVOBl. Schl.-H. S. 663) fordere ich hiermit auf, für die am 06. Mai 2018 in Verbindung mit den Gemeindewahlen stattfindende Wahl zum Kreistag Wahlvorschläge einzureichen.

Unmittelbare Wahlvorschläge können von politischen Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigten, Listenwahlvorschläge von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden.

Ich weise darauf hin, dass die Verbindung von Listenwahlvorschlägen unzulässig ist und dass weder politische Parteien (Parteien) noch Wählergruppen noch Parteien und Wählergruppen gemeinsame Wahlvorschläge einreichen können. Eine Partei oder Wählergruppe kann innerhalb des Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen.

Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.

Bezüglich Form und Inhalt der Wahlvorschläge wird auf die entsprechenden Bestimmungen des Geset-zes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein – GKWG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 999) und auf die Bestimmungen der GKWO verwiesen.

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 12. März 2018 - 18:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei mir eingegangen sein.

Ich empfehle jedoch, die Wahlvorschläge so früh einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Vorschläge beeinflussen könnten, rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.

Vordrucke, die den Formvorschriften entsprechen, können im Kreiswahlbüro, Kurt-Wagener-Straße 11 (Kreishaus), 25337 Elmshorn, angefordert werden. Sie stehen auch als „Word-Datei“ unter der Rubrik „Kommunalwahl“ auf der kreiseigenen Homepage http://www.kreis-pinneberg.de/ zur Verfügung.

Für Fragen zum Wahlvorschlagsverfahren und insbesondere zur Nutzung der Internet-Vordrucke ist das Kreiswahlbüro unter der Tel.-Nr. 04121/ 4502 4404, per Mail unter br.munzke@kreis-pinneberg.de oder auch schriftlich unter der o.a. Anschrift zu erreichen.

Elmshorn, 16.10.2017

Kreis Pinneberg
Der Kreiswahlleiter