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Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation)


Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 30 Absatz 1 Satz 2 und § 31 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG) in Verbindung mit § 106 Absatz 2 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:



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