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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/3 zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 21/1 vom 21. April 2021 über die angeordnete Aufstallungspflicht von Geflügel ...


Auf Grund des § 117 Absatz 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Februar 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 222) wird folgende Anordnung getroffen:

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/1 vom 21. April 2021 über die Aufhebung und Neufassung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 20/4 über die Anordnung

  • der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Pinneberg für bestimmte Gebiete sowie
  • des Verbotes zur Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten (gehaltene Vögel) im gesamten Kreisgebiet

wird hiermit aufgehoben.

Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.



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