Tierseuchenrechtliche Verfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut mit Festlegung eines Sperrbezirkes mit Zentrum im Norden der Stadt Pinneberg sowie auf dem Gebiet der Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf
Die vollständige Allgemeinverfügung Nr. 20/3 und ihre Begründung sowie eine Kartendarstellung des Sperrbezirks können beim Kreis Pinneberg, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn, und auf dieser Internetseite eingesehen werden.
Elmshorn, den 15.05.2020