Bekanntmachung der 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Pinneberg

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Kreistages vom 21.06.2023 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein folgende 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung vom 02.12.2020 erlassen: