Bekanntmachung der Satzung des Kreises Pinneberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schleswig-Holstein, Seite 94}, in der zurzeit gültigen Fassung, und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBI. Schleswig-Holstein, Seite 27), in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag des Kreises Pinneberg vom 11.12.2019 folgende Satzung erlassen: