Satzung über Stundung und Erlass von Ansprüchen des Kreises Pinneberg

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) und des § 31 der Gemeindehaushaltsverordnung wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 23.10.2019 folgende Satzung über Stundung und Erlass von Ansprüchen des Kreises Pinneberg erlassen:


Elmshorn, 13.11.2019