Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Kreistages vom 12.09.2018 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein folgende Hauptsatzung für den Kreis Pinneberg erlassen:
Elmshorn, 09.03.2019