Bekanntmachung der 9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Pinneberg

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Kreistages vom 20.06.2018 und mit Genehmigung des Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein folgende 9. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung vom 02.06.2003 erlassen:

 
Elmshorn, 09.07.2018