Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 95ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 13.12.2017 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: