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Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Geflügel- und Taubenausstellungen zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Pinneberg vom 10.11.2016


Bekanntmachung 20170503

Die oben genannte tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 10.11.2016 wird hiermit widerrufen.

Der Widerruf tritt am 04.05.2017 in Kraft.

Begründung

Die Lage bei der Geflügelpest in Schleswig-Holstein hat sich weiter deutlich entspannt. Die Zahl der Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln hat im April erheblich nachgelassen, und der Frühjahrsvogelzug ist weitgehend abgeschlossen. Daher ist es nach erneuter Bewertung unter Einbeziehung der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) nun vertretbar die Stallpflicht komplett aufzuheben.

Aufgrund der geänderten Sachlage widerrufe ich daher nach §117 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetz (LVwG) vom 2. Juni 1992 (GVOBl. 1992, S. 234, 534) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 63 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 08. Mai 2013 (BGBl I S. 1212) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den Abschnitten 2, 8 und 10 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) meine o.g. tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 10.11.2016.

Hinweis

werden durch diese Allgemeinverfügung nicht berührt und gelten bis zur Aufhebung bzw. Ablauf der Geltungsdauer weiter fort.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreis Pinneberg, - Der Landrat - , Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn, einzulegen. Eine Einlegung des Widerspruchs per E-Mail entspricht grundsätzlich nicht den geltenden Formvorschriften und wäre daher unzulässig. Der Widerspruch kann jedoch auch erhoben werden, durch E-Mail mit qualifiziert elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz -SigG- vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876; dort insbesondere: § 2 Nr. 3 SigG) in der jeweils gültigen Fassung an vetamt@kreis-pinneberg.de, durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 666; dort insbesondere: § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz) in der jeweils gültigen Fassung an info@kreis-pinneberg.de-mail.de.

 
Elmshorn, den 03.05.2017 

Kreis Pinneberg
Der Landrat
Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
gez. Dr. Antje Lange
(Amtstierärztin)


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